
Empfehlungsdokument OZG-Förderleistungen Das "Einer-für-Alle"-Prinzip Design Thinking Methoden Digitalisierungslabore Nutzerinterviews Prototypen entwickeln Nutzerreise Prototypen testen
Im Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichten sich Bund und Länder, bis Ende 2022 sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung vollständig digital anzubieten.

Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramm Föderal“ werden im sog. OZG-Umsetzungskatalog 575 identifizierte OZG-Leistungen in Lebens- bzw. Unternehmenslagen gebündelt und 14 Themenfeldern zugeordnet.
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Regelung und Vollzug: Bund
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Regelung: Bund –
Vollzug: Land/Kommune
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Regelung und Vollzug: Land/Kommune
Im IT-Planungsrat, als zentrales Steuerungsgremium für die IT in Deutschland, wurden 14 Themenfelder festgelegt, in denen die insgesamt 575 Leistungsbündel digital umgesetzt werden sollen. Diese Themenfelder wurden auf die 16 Länder und den Bund verteilt.
Hessen ist bei insgesamt 5 der 14 Themenfelder teilweise federführend aktiv.
Das monatlich aktualisierte OZG-Dashboard zeigt den jeweiligen Fortschritt bei der Umsetzung der Leistungen.

In dieser Folge gibt Ernst Bürger, Leiter der Abteilung „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine kurze allgemeine Einführung in das „Einer für Alle“-Prinzip.
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In dieser Folge geben Birte Kranz, Bundesinnenministerium, und Frank Bonse, Finanzministerium Sachsen-Anhalt, einen Einblick in die organisatorische Dimension des „Einer für Alle“-Prinzips.

In dieser Folge geben Thomas Kiesgen, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und Thomas Fernitz, Sozialbehörde Hamburg, einen Einblick in die technische Dimension.

In dieser Folge geben René Helbing, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und Christine Kamburg, Föderale IT-Kooperation, einen Einblick in die rechtliche Dimension.

In der fünften und letzten Folge der EfA-Reihe geben Kathleen Husmann, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und Marianne Utendorf, VEMAGS, einen Einblick in die finanzielle Dimension.
nachnutzen statt neu entwickeln
Der FIT-Store basiert auf dem Grundsatz „Einer für alle“ aus der OZG-Umsetzung. Bund und Länder können im FIT-Store Leistungen in Form von Software as a Service einkaufen oder zur Verfügung stellen. Der FIT-Store bietet hierfür standardisierte AGBs.
